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Gesunder Arbeitsplatz

Gesundheitsprävention sowie die Diagnostik von gesundheitsschädlichen Aspekten am Arbeitsplatz sind die Kernaufgaben der Arbeitsmedizin – sie widmet sich vor allem der bestmöglichen Reduktion von gesundheitsschädigenden Belastungsfaktoren, um arbeitsbedingte Erkrankungen  und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Nach der Analyse der betrieblichen Strukturen und der Arbeitsorganisation unterstützen Arbeitsmediziner*innen sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen mit praktischen Maßnahmen bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Die gesundheitsbezogenen Aspekte eines Arbeitsplatzes unterliegen einem stetigen Wandel. Die ­Expert*innen beraten und unterstützen dabei in allen Belangen zu den und rund um die gesetzlichen Aufgaben von Arbeitgeber*innen.


Gesetzliche Basis

Arbeitsmedizinische Leistungen setzen die gesetzlichen Vorschriften des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes (W­BedSchG) und des Arbeitnehmer*innenschutzgesetzes (ASchG) um. Jedes Unternehmen als Arbeitgeber*in wie auch die Stadt Wien als Dienstgeberin ist dazu verpflichtet, alle für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.


Dabei werden die Grundsätze der Gefahrenverhütung angewandt und insbesondere berücksichtigt:

  1. Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte
  2. Die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
  3. Die Verwendung von Arbeitsstoffen
  4. Die Gestaltung der Arbeitsplätze
  5. Die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
  6. Die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation
  7. Der Stand der Ausbildung und die Unterweisung der Mitarbeiter*innen